Allgemeine Geschäftsbedingungen

Netzwerk-Arzt Inh. Jan Röder · Dieselstraße 8, 95448 Bayreuth

Stand: 2026

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB (B2B). Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich abgelehnt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Hospitality IT – Servicepakete
  4. Hardware-Lieferung
  5. Webseitenerstellung & Pflichtangaben
  6. Microsoft 365 & Cloud
  7. Zahlung
  8. Abnahme
  9. Pflichten des Auftraggebers
  10. Urheberrecht & Nutzungsrechte
  11. Datenschutz
  12. Gewährleistung
  13. Haftung
  14. Laufzeit & Kündigung
  15. Schlussbestimmungen
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Allgemeines
1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Netzwerk-Arzt Inh. Jan Röder, Dieselstraße 8, 95448 Bayreuth (nachfolgend „Netzwerk-Arzt") und dem Auftraggeber. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB (B2B). Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Vertragssprache & Vertragsschluss

Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande: Der Auftraggeber übermittelt seine Anforderungen (Briefing). Netzwerk-Arzt erstellt daraufhin ein individuelles Angebot, das fünf Werktage ab Zugang gültig ist. Mit schriftlicher Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.

1.3 Änderung der AGB

Netzwerk-Arzt ist berechtigt, diese AGB bei bestehenden Geschäftsbeziehungen anzupassen, sofern gesetzliche Änderungen oder eine wesentliche Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses dies erfordern. Änderungen werden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht fristgemäß, gelten die Änderungen als angenommen.

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Leistungsbeschreibung
2.1 Leistungsumfang

Netzwerk-Arzt erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Support & Wartung, Netzwerk & Infrastruktur, Microsoft 365 & Cloud-Dienste, Hardware-Lieferung sowie Hospitality IT. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

Leistungen Dritter (z. B. Lizenzkosten, Hardwarehersteller, Hosting-Provider) sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nach Absprache gesondert ausgewiesen und berechnet.

2.2 Leistungserbringung & Subunternehmer

Netzwerk-Arzt ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.

2.3 Leistungszeit

Leistungszeiten werden individuell vereinbart. Bei erforderlicher Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der unterbliebenen Mitwirkung. Netzwerk-Arzt behält sich in diesem Fall eine Neukalkulation der Vergütung vor.

2.4 Änderungs- und Erweiterungswünsche

Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Auftragserteilung werden auf Wunsch des Auftraggebers gesondert beauftragt und vergütet. Netzwerk-Arzt behält sich vor, auch die Prüfung der Realisierbarkeit gesondert abzurechnen.

2.5 Einsatz von KI-Tools

Netzwerk-Arzt kann KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung bei der Leistungserbringung einsetzen. Der Auftraggeber wird darüber informiert, sofern KI-generierte Inhalte wesentlicher Bestandteil des Arbeitsergebnisses sind. Da die rechtliche Bewertung von KI-generierten Inhalten noch nicht abschließend geklärt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rechte Dritter an solchen Inhalten bestehen. Eine diesbezügliche Haftung von Netzwerk-Arzt ist ausgeschlossen, sofern kein Verschulden vorliegt.

2.6 Vorzeitiger Abbruch

Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 15 % des Auftragswertes. Bereits bestellte Fremdleistungen werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Netzwerk-Arzt behält sich zudem die Geltendmachung eines Ausfallhonorars vor.

2.7 Leistungsverzögerungen

Bei Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die Netzwerk-Arzt nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe, Netzausfälle bei Drittanbietern, behördliche Anordnungen), ist Netzwerk-Arzt berechtigt, die Leistung um die Dauer des Hindernisses zu verschieben.

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Hospitality IT – Servicepakete
3.1 Paketübersicht

Netzwerk-Arzt bietet für die Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungsbetriebe folgende Servicepakete an:

PaketLeistung
TechCheck Einmalige IT-Analyse & Zustandsbericht der bestehenden Infrastruktur
TechPlan Strategische IT-Planung, Konzeption & Umsetzungsbegleitung
TechPartner Laufende IT-Betreuung, Support & Wartung im Abonnement

Der konkrete Leistungsumfang je Paket ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

3.2 TechPartner – Laufzeitregelung

Das TechPartner-Paket wird als monatlich kündbares Abonnement oder mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten angeboten, je nach individueller Vereinbarung. Reaktionszeiten und Verfügbarkeitsfenster werden im Angebot konkret definiert.

3.3 Systemvoraussetzungen

Die Leistungsfähigkeit der erbrachten IT-Lösungen basiert auf den zum Zeitpunkt der Beauftragung definierten System- und Gerätespezifikationen. Für Änderungen durch Drittanbieter (Software-Updates, API-Änderungen, Plattformwechsel) übernimmt Netzwerk-Arzt keine Haftung; Anpassungen können gesondert beauftragt und vergütet werden.

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Hardware-Lieferung
4.1 Lieferung & Gefahrenübergang

Hardware-Lieferungen erfolgen an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse; Postfachanschriften werden nicht beliefert. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Auftraggeber oder einen beauftragten Logistikdienstleister über.

4.2 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Netzwerk-Arzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist Netzwerk-Arzt berechtigt, die Ware zurückzufordern.

4.3 Annahmeverzug

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, ist Netzwerk-Arzt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Lager- und Standkosten während des Annahmeverzugs trägt der Auftraggeber.

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Webseitenerstellung & rechtliche Pflichtangaben
5.1 Leistungsumfang Webseitenerstellung

Netzwerk-Arzt erbringt auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen zur Erstellung, Einrichtung und technischen Konfiguration von Webseiten. Der konkrete Leistungsumfang (Design, Funktionen, CMS, Hosting-Anbindung) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

5.2 Verantwortlichkeit für Website-Inhalte

Der Auftraggeber ist alleinig verantwortlich für sämtliche auf der Webseite veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Preisangaben, Produktbeschreibungen etc.). Netzwerk-Arzt führt keine inhaltliche, rechtliche oder wettbewerbsrechtliche Prüfung der bereitgestellten oder einzupflegenden Inhalte durch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur solche Inhalte zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) oder diese AGB verstoßen.

Netzwerk-Arzt haftet nicht für Inhalte, die der Auftraggeber bereitgestellt hat oder die nach Abnahme der Webseite durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte eingepflegt wurden.

5.3 Impressum – Pflicht des Auftraggebers

Die Pflicht zur Vorhaltung eines vollständigen und rechtlich korrekten Impressums gemäß § 5 TMG bzw. § 18 MStV obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Netzwerk-Arzt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein fehlendes oder unvollständiges Impressum eine Ordnungswidrigkeit darstellen und zu Abmahnungen führen kann.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann Netzwerk-Arzt ein Impressum auf Basis der vom Auftraggeber gelieferten Angaben technisch einbinden. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.

5.4 Datenschutzerklärung – Pflicht des Auftraggebers

Die Pflicht zur Vorhaltung einer vollständigen, aktuellen und datenschutzrechtlich korrekten Datenschutzerklärung gemäß DSGVO und BDSG obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Datenschutzerklärung alle eingesetzten Tools, Dienste und Datenverarbeitungsprozesse korrekt abbildet.

Netzwerk-Arzt übernimmt keine Haftung für Bußgelder, Abmahnungen oder sonstige Schäden, die aus einer unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Datenschutzerklärung resultieren.

5.5 Cookie-Consent & technische Datenschutzmaßnahmen

Soweit der Einsatz eines Cookie-Consent-Tools oder ähnlicher technischer Datenschutzmaßnahmen gesetzlich erforderlich ist, obliegt es dem Auftraggeber, diese zu beauftragen, korrekt zu konfigurieren und aktuell zu halten. Netzwerk-Arzt kann auf gesonderte Anfrage und gegen gesonderte Vergütung entsprechende Tools einrichten; die inhaltliche Konfiguration und rechtliche Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber.

5.6 Freistellung bei Website-Haftungsansprüchen

Der Auftraggeber stellt Netzwerk-Arzt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der in §§ 5.2 bis 5.5 genannten Pflichten entstehen. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten einer rechtlichen Verteidigung durch Netzwerk-Arzt.

5.7 Abnahme & Veröffentlichung

Die Veröffentlichung einer durch Netzwerk-Arzt erstellten Webseite erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche Inhalte, das Impressum sowie die Datenschutzerklärung auf Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft hat.

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Microsoft 365 & Cloud-Dienste
6.1 Leistungsumfang

Netzwerk-Arzt erbringt Beratungs-, Einrichtungs- und Supportleistungen rund um Microsoft 365 sowie weitere Cloud-Dienste. Die Erbringung dieser Leistungen setzt voraus, dass der Auftraggeber über gültige Lizenzverträge mit den jeweiligen Anbietern verfügt oder diese im Rahmen des Auftrags beschafft werden.

6.2 Zugriffsrechte & Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt Netzwerk-Arzt für die Dauer der Leistungserbringung die erforderlichen Administratorzugänge und Zugriffsrechte zur Verfügung. Nach Abschluss der Leistung werden sämtliche temporären Zugänge durch den Auftraggeber zurückgezogen. Netzwerk-Arzt weist ausdrücklich darauf hin, dass Microsoft und andere Cloud-Anbieter eigenständig Änderungen an ihren Plattformen vornehmen können, für die Netzwerk-Arzt nicht verantwortlich ist.

6.3 Datensicherung

Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Netzwerk-Arzt übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die nicht auf ein Verschulden von Netzwerk-Arzt zurückzuführen sind.

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Zahlung
7.1 Preise & Fälligkeit

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Form der Rechnungsstellung (z. B. per E-Mail oder Post) obliegt Netzwerk-Arzt.

7.2 Zahlungsverzug

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt eingeht. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB erhoben. Zusätzlich werden Mahngebühren von € 2,50 netto je Mahnstufe sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (€ 40,– netto) in Rechnung gestellt. Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist Netzwerk-Arzt berechtigt, alle laufenden Arbeiten einzustellen.

7.3 Abschlags- & Vorauszahlungen

Netzwerk-Arzt behält sich vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen sowie bei umfangreichen Projekten eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu vereinbaren. Die Anzahlung ist sofort fällig; mit deren Eingang beginnt die Leistungserbringung.

7.4 Express- & Terminarbeiten

Netzwerk-Arzt Geschäftszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:00–17:30 Uhr, Freitag 08:00–15:00 Uhr. Für Arbeiten außerhalb dieser Zeiten gelten folgende Aufschläge auf den Nettopreis:

ZeitraumAufschlag
Mo–Fr außerhalb Geschäftszeiten / SamstagFaktor 1,5
Sonn- und FeiertageFaktor 2,0
Expressbearbeitung (Folgetag oder schneller)+ 25 % pauschal

Bei Überschneidung mehrerer Aufschlagstatbestände werden diese additiv berechnet.

7.5 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur für fällige Gegenansprüche zu, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

8
Abnahme
8.1 Abnahmepflicht

Bei Werkleistungen hat der Auftraggeber nach Fertigstellung und entsprechender Mitteilung durch Netzwerk-Arzt unverzüglich die Abnahme zu erklären.

8.2 Abnahmefiktion

Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer von Netzwerk-Arzt gesetzten angemessenen Frist und verweigert er sie nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

8.3 Unerhebliche Mängel

Wegen unerheblicher Mängel, die Funktion und Nutzung des Werkes nicht beeinträchtigen, darf die Abnahme nicht verweigert werden.

9
Pflichten des Auftraggebers
9.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien zeitnah und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung hat Netzwerk-Arzt nicht zu vertreten; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

9.2 IT-Infrastruktur

Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und den Betrieb seiner eigenen IT-Infrastruktur (Internet, Endgeräte, Netzwerk) eigenverantwortlich, sofern nicht ausdrücklich durch Netzwerk-Arzt übernommen.

9.3 Inhaltliche Verantwortung

Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Daten und Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er stellt Netzwerk-Arzt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

9.4 Datensicherung

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen Daten mitverantwortlich. Netzwerk-Arzt übernimmt keine Garantie für die Unversehrtheit übermittelter Daten.

9.5 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntgewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

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Urheberrecht & Nutzungsrechte
10.1 Nutzungsrechte

An den von Netzwerk-Arzt erstellten Werken (z. B. Konzepte, Konfigurationsdokumente, Skripte, Dokumentationen) verbleibt das Urheberrecht bei Netzwerk-Arzt. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

10.2 Übertragung weiterer Rechte

Die Übertragung weiterer oder ausschließlicher Nutzungsrechte sowie die Übergabe von Quelldateien bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

10.3 Referenzrecht

Netzwerk-Arzt ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nennen und in eigenen Marketingmaterialien zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen offenbart werden. Dieses Recht kann durch gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.

11
Datenschutz
11.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Netzwerk-Arzt verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von Netzwerk-Arzt.

11.2 Auftragsverarbeitung

Soweit Netzwerk-Arzt im Rahmen der Leistungserbringung auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden zugreift, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

12
Gewährleistung
12.1 Werkvertrag

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei mangelhafter Leistung kann Netzwerk-Arzt nach Wahl den Mangel beseitigen oder das Werk neu erbringen. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung) zu. Wegen unerheblicher Mängel ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

12.2 Rügepflicht

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

12.3 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrenübergang, bei Bauwerken und Planungsleistungen innerhalb von fünf Jahren. Ausgenommen sind Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit.

12.4 Ausschluss

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Eigenverschulden des Auftraggebers, Eingriffe Dritter oder nicht autorisierte Änderungen an den erbrachten Leistungen zurückzuführen sind.

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Haftung
13.1 Haftungsumfang

Netzwerk-Arzt haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei leichter Fahrlässigkeit, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

13.2 Ausnahmen

Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.3 Haftung für Drittanbieter

Netzwerk-Arzt haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen oder Änderungen bei Diensten Dritter (z. B. Microsoft, Telekommunikationsanbieter, Cloud-Plattformen), soweit diese nicht durch Netzwerk-Arzt verursacht wurden.

14
Laufzeit & Kündigung
14.1 Einmalige Aufträge

Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.

14.2 Laufende Verträge

Laufende Betreuungsverträge können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Bei vereinbarter Mindestlaufzeit (z. B. 12 Monate) verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn er nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

14.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB oder wenn dem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

15
Schlussbestimmungen
15.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Netzwerk-Arzt in Bayreuth vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.2 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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